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Häufige Fragen (FAQ) zum Fleckermarkt Freudenberg 2025
Alle Bürgerinnen und Bürger aus Freudenberg sowie externe Interessierte dürfen teilnehmen – ob privat, als Händler, Gastronom oder Künstler.
Für alle Freudenberger (auch Stadtteile) ist die Teilnahme kostenlos.
Externe Händler zahlen 10 € pro laufendem Meter Standfläche.
Von diesen Einnahmen werden die teilnehmenden Künstler unterstützt.
Die Gebühr wird vor Ort gegen Quittung kassiert.
Es dürfen ausschließlich gebrauchte, private oder selbstgemachte Waren verkauft werden. Neuware ist nicht erlaubt.
Eine Ausnahme gilt natürlich für den ansässigen Einzelhandel: Die Freudenberger Geschäfte dürfen selbstverständlich mit ihrem bewährten Sortiment teilnehmen und sich im Rahmen des Marktes mit ihren Geschäften präsentieren.
Folgende Waren bzw. Warenarten dürfen nicht verkauft werden: Waffen und Munition, die dem Waffengesetz unterliegen; Kriegsspielzeug oder sonstige den Krieg verherrlichende Gegenstände; Orden, Ehrenzeichen sowie Gegenstände, die mit nationalsozialistischen Emblemen verbotener verfassungswidriger Parteien oder Vereinigungen versehen sind; sonstige anstoßerregende Gegenstände.
Ja, sofern Sie keine Neuware anbieten. Der Markt richtet sich vorrangig an Trödler, private Verkäufer und kreative Mitmacher – der Charakter soll bewusst „nachbarschaftlich & charmant“ bleiben.
Wenn Sie im Veranstaltungsbereich wohnen (z. B. Marktstraße, Mittelstraße etc.), ja. Alternativ können Sie einen Platz im öffentlichen Bereich anfragen.
Ja, aus Sicherheitsgründen und für die Planung müssen alle Stände angemeldet werden.
Die Plätze im öffentlichen Bereich werden nach Verfügbarkeit und Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Standort.
Einfach das Anmeldeformular ausfüllen und an das Organisationsteam schicken.
johanna@bolz-event.de
(mailto:johanna@bolz-event.de)0176 24112381 | WhatsApp: 02734 4346287
Der Aufbau ist ab 12:30 Uhr möglich. Bitte planen Sie Ihre Anfahrt und den Aufbau so, dass der Markt um 14:00 Uhr starten kann.
Der Markt endet um 20:00 Uhr. Ein vorheriger Abbau ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Der Markt soll vollständig bis zum Ende erhalten bleiben. Erst nach 20 Uhr kann mit Fahrzeugen zu den Ständen gefahren werden.
Alle Teilnehmer verpflichten sich, die volle Marktzeit den Stand aufrechtzuerhalten. Während der Marktzeit ist das Befahren des Veranstaltungsbereichs nicht möglich.
Ja, zum Aufbau zwischen 12:30 und 13:45 Uhr ist das möglich.
Danach ist der Veranstaltungsbereich „Alter Flecken“ komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt.
Bitte parken Sie anschließend auf umliegenden Parkplätzen wie z. B. Kurpark, Schulzentrum, Rathaus oder Mórer Platz. Erst nach 20 Uhr ist eine Anfahrt zum Stand möglich.
Nein. Nach dem Aufbau müssen alle Fahrzeuge aus dem Veranstaltungsbereich entfernt werden, um Sicherheit und Atmosphäre des Marktes zu gewährleisten.
Jede*r Teilnehmende ist dafür verantwortlich, den Standplatz sauber zu verlassen. Müll bitte selbst entsorgen – der Markt soll sauber und nachhaltig bleiben.
• Feuerlöscher allgemein:
In Betrieben, in denen offenes Feuer, heiße Fette, Fritteusen oder Öle verwendet werden, sind tragbare Handfeuerlöscher nach DIN EN 3 vorzuhalten.
• Die Geräte müssen geprüft, einsatzbereit und griffbereit sein.
• Sie müssen für die Brandklassen mindestens A, B und F zugelassen sein.
• Es können entweder einzelne Löscher (z. B. A + B) oder kombinierte Löscher (A + B + F) verwendet werden.
• Der Löschmittelinhalt muss mindestens 6 kg betragen.
• Flüssiggas:
Wird Flüssiggas verwendet, sind zusätzlich geeignete Feuerlöscher für die Brandklasse C erforderlich.
Zudem sind die Vorgaben der BGN ASI 8.04 „Sichere Verwendung von Flüssiggas auf Märkten, Volksfesten sowie in stationären Betrieben“ einzuhalten.
• Elektrische Kochgeräte:
In Imbissbetrieben mit ausschließlich elektrischen Kochgeräten wird die Vorhaltung tragbarer Feuerlöscher der Brandklassen A und B empfohlen.
Feuerlöschdecken sind nicht zulässig und müssen entfernt werden.
• Betriebserlaubnis/Prüfbescheinigung bei Flüssiggas:
Imbissbetriebe, die Flüssiggas für die Zubereitung von Speisen oder Getränken nutzen, müssen auf Verlangen der Ordnungsbehörde eine gültige Betriebserlaubnis bzw. Prüfbescheinigung vorlegen.
• Beispiele: DGUV Grundsatz 310-005 / BGG 937 (allgemein), DGUV Grundsatz 310-003 / BGG 935 (Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen).
• Liegt diese Bescheinigung zu Veranstaltungsbeginn nicht vor, darf der Stand nicht in Betrieb genommen werden.
• Die Prüfung darf nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
• Der sichere Betrieb der Anlage muss in der Prüfbescheinigung dokumentiert sein (z. B. durch Mängelfreiheit).
Nein, es werden keine Tische oder Pavillons gestellt. Bitte bringen Sie mit, was Sie benötigen.
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Bitte achtet jedoch darauf, dass Rettungswege und Durchgänge jederzeit freigehalten werden. Der Pavillon muss außerdem standsicher aufgebaut und gegen Wind ausreichend gesichert sein.
Die Verkehrssicherheit der ist durch die Teilnehmenden eigenverantwortlich sicherzustellen. Stände, Verkaufswagen usw. sind so aufzubauen, dass für Feuerwehr, Polizei und Rettungsdienst auf Straßen und Wegen eine Fahrgasse mit einer Mindestbreite von 3,50 m frei bleibt und auch sonst keinerlei Behinderungen eintreten können. Die fußläufigen oder befahrbaren Verbindungswege ("Wenden") zwischen den Veranstaltungsstraßen sowie deren Einmündungsbereiche, die Fluchtwege sowie die Zuwegungen zu privaten Grundstücken sind offenzuhalten. In den Einmündungsbereichen der betroffenen Straßen dürfen auf einer Länge von 3,00 m keine Verkaufsstände aufgestellt werden um eine Stauraumfläche für Besucher zu schaffen
Der Fleckermarkt ist eine Freiluftveranstaltung und findet grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Bitte bereiten Sie Ihren Stand entsprechend vor (z. B. mit wetterfestem Pavillon, Regenschutz).
Nur bei extremen Wetterlagen (z. B. Unwetterwarnung, Sturm) behalten sich die Veranstalter eine kurzfristige Absage oder Anpassung des Konzepts vor. In diesem Fall werden alle Teilnehmenden rechtzeitig informiert.
Offenes Feuer ist grundsätzlich nicht gestattet.
Ausgenommen sind zugelassene Grillgeräte im Rahmen der gastronomischen Stände.
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Die Veranstalter übernehmen keine Haftung für Schäden, Unfälle oder Diebstähle.“
Die im Flecken ansässige Gastronomie wird sich mit Verkaufsständen für Speisen und Getränke am Markt beteiligen. So ist für das leibliche Wohl der Besucher bestens gesorgt.

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